Eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein ausgeglichenes Leben sind eine abgestimmte Ernährungsweise und viel Bewegung. Viele Menschen treiben deswegen Sport, was natürlich optimal und beispielhaft ist, jedoch auch viele Gefahren birgt. So kann es durchaus passieren, dass ein Sportunfall das ganze Leben verändert. Nach einem unglücklichen Ereignis muss man mit bedauern festellen, dass man seinem gewohnten Beruf nicht mehr hunderprozentig nachkommen kann und dass die geliebte Arbeit zu einer körperlichen Qual geworden ist.
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In diesem Fall spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Kennzeichnend dafür ist, dass die betroffene Person ihren Beruf aufgrund von Schmerzen nicht mehr ausüben kann. Es kann aber auch passieren, dass das Umfeld Reaktionen auslöst die eine Tätigkeit unmöglich werden lassen. Zudem wirken auch psychologische und soziale Faktoren auf das Arbeitsleben ein und bestimmen damit in welcher Weise das Arbeitsverhältnis voranschreitet.
All dies führt letztenendes dazu, dass der gewohnte Achtstundentag nicht mehr gemeistert werden kann. Diese Kondition ist vom finanziellen Sichtpunkt her besonders für junge Arbeitnehmer tragisch, da die gesetzliche Versicherung erst nach fünfjähriger Beitragszahlung, also nach einem Arbeitsverhältnis dass mindestens fünf Jahre andauert, Leistungen erbringen kann. Infolgedessen ist man in dieser Zeit auf die Hilfe der Familie anderer angewiesen.
Um dies zu umgehen haben private Versicherungen die Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt. Sie ist besonders für Selbständige und Freiberufler, aber auch für Berufsanfänger grundsätzlich die einzige Möglichkeit der Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Eine solche Versicherung lässt sich schnell abschliessen. Es gibt einige grundlegende Fragen auf die geantwortet werden muss, um Auskunft über den Arbeitsplatz und die Umstände liefern zu können und mögliche Gefahren einzubeziehen. Ebensfalls müssen Hobbies vermerkt werden: Bei Sportlern ist es wichtig zu erwähnen ob man extremen Sportarten nachgeht und ob diese oft oder eher seltener betrieben werden.
Die Unfähigkeit den Beruf auszuüben, wird nicht einfach auf eigene Aussage entschieden. Diese Entscheidung wird in erster Linie vom behandelnden Arzt bestimmt und von einem Gremium bestehend aus mehreren Ärzten bestätigt: ein Arzt von der Versicherung, ein Arzt nach eigener Wahl und einem Gutachter, der unabhängig von beiden handelt.
Was den Zahlungsbeginn der BUV angeht, gilt:
1)ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
2)ab Meldung derselben
3)es gibt auch Karenzzeiten die I bestimmten Fällen vorgesehen sind.